Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Die Menschen aus der Region bestimmen aktiv die Geschicke unserer Bank. Erfahren Sie mehr
über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG und die Menschen, die dahinter stehen.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

v.l.n.r.: Helmuth Geppert (Mitglied des Vorstands), Christoph Huber (stellv. Sprecher des Vorstands), Heinrich Stumpf (stellv. Sprecher des Vorstands), Dr. Hermann Starnecker (Sprecher des Vorstands)

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von den Vertretern gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG wird vertreten durch: Georg Köpf als Aufsichtsratsvorsitzender und Peter Schmalz als sein Stellvertreter.

v.l.n.r.: Peter Schmalz (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender), Georg Köpf (Aufsichtsratsvorsitzender)

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.