Zum 1. Februar 2016 laufen die Übergangsbestimmungen der SepaVerordnung aus. Ab dann gilt der einheitliche EuroZahlungsverkehrsraum ohne Wenn und Aber. Was ändert sich für Kunden und Kreditinstitute? Die VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ändert sich bei Überweisungen?
Ab 1. Februar haben Kontonummer und Bankleitzahl endgültig ausgedient. Banken dürfen dann nur noch Überweisungen mit der internationalen Kontokennung IBAN akzeptieren. Auch das Umwandeln von BLZ und Kontonummer, das viele Banken momentan noch kostenlos für ihre Kunden übernommen haben, ist dann nicht mehr zulässig. Kunden der VR Bank finden die IBAN auf ihrer EC-Karte – entweder auf der Rückseite, oder bei den neuen Karten, direkt auf der Vorderseite. Zudem stellt die VR Bank ihren Kunden auf ihrer Internetseite einen IBAN-Rechner zur Verfügung.
Wird es den BIC weiter geben?
Innerhalb der Eurozone müssen Kunden den BIC (Business Identifier Code) bei Überweisungen künftig nicht mehr ausfüllen – die IBAN alleine ist ausreichend. Die Banken jedoch müssen den BIC im weiteren Zahlungsprozess zusteuern, da er im Interbankenverkehr das „Sortierkriterium“ für Zahlungsaufträge darstellt. Für den Zahlungsverkehr außerhalb des Euro-Währungsraums wird der BIC weiterhin benötigt.