Stellungnahme der Redaktion zum Text „Rente vom Chef“ in der Ausgabe 1/2014:

Printmedien und Fernsehen haben in letzter Zeit die gesetzlich geförderte betriebliche Entgeltumwandlung z.T. heftig kritisiert: Dabei wurde besonders auf finanzielle Belastungen in der Rentenphase eingegangen und behauptet, dass sich die betriebliche Entgeltumwandlung (Betriebsrente) in vielen Fällen nicht rechnen würde und sogar eine private Rentenversicherung vorzuziehen sei.

Zur Untermauerung dieser These wurden für Beispielrechnungen zur Ermittlung der Höhe der Netto-Alterseinkünfte verschiedene Annahmen getroffen, die zu einer weitaus überhöhten Belastung der Einkünfte aus der betrieblichen Entgeltumwandlung führten. Steuerliche Effekte wurden sehr pauschal berücksichtigt, ohne zu überprüfen, ob die vorgenommenen Vereinfachungen nicht zu einer starken Verfälschung der Ergebnisse führen.

Statt der individuellen Ermittlung der Steuern auf die Alterseinkünfte wurden einerseits Einkommen der Ehegatten lediglich pauschal sowie andererseits die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt. Zudem wurden Betriebsrenten mit einem pauschalen Grenzsteuersatz belastet und somit immer als letzte zu versteuernde Einkommensart herangezogen.

Dadurch konnte der Anschein erweckt werden, dass sich für Betriebsrenten eine besonders hohe Steuerbelastung ergibt. Die Metall Rente, größtes Versorgungswerk in Deutschland, hat daraufhin eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, die die betriebliche Entgeltumwandlung auf ihre Vorteilhaftigkeit prüfen soll.

Das Gutachten belegt, dass die betriebliche Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter um durchschnittlich 30% vorteilhafter ist als eine private Rentenversicherung.