Sparerpauschbetrag für 2023 erhöht sich

Gute Nachrichten: Der Sparerpauschbetrag erhöht sich ab 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro bei Alleinstehenden und bei Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch prozentual erhöht.

Sparerpauschbetrag: Definition

Privatanleger müssen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen. Hinzu kommen eventuell der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Ihre Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn Sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Dieser Freibetrag liegt für Alleinstehende ab 2023 bei 1.000 Euro und für Ehepaare ab 2023 bei 2.000 Euro. Wichtig: Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht die Grenze für den Pauschbetrag überschreiten. Der Sparerpauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt und gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen – zum Beispiel Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren, Zinsen sowie Dividenden.

 

Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen

Sie können Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, damit sie direkt den Sparerpauschbetrag bei der Abgeltungssteuer berücksichtigt. Für die Erteilung eines Freistellungsauftrags für Kapitalerträge benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID. Wenn Sie Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten haben, können Sie den Freibetrag aufteilen. Dafür müssen Sie als Anleger bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer VR Bank Augsburg-Ostallgäu.

Im OnlineBanking können Sie Ihren Freistellungsautrag bei der VR Bank Augsburg-Ostallgäu als auch der Union Investment und Schwäbisch Hall einrichten und anpassen.

Die neuen Höchstbeträge werden aktuell technisch umgesetzt und stehen in Kürze zur Verfügung.

Überblick über Freistellungsauftrag behalten

In der Regel können Sie pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für alle dort geführten Konten einreichen. Haben Sie mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt, ist es wichtig, den Überblick zu behalten. Denn Sie müssen Ihren Sparerpauschbetrag sinnvoll aufteilen: Dem Finanzinstitut, bei dem Sie die meisten Zinsen erwarten, sollten Sie den Großteil Ihres Freibetrags zuordnen.

Solange Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt haben, führt dieses automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich möglichem Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer – an das Finanzamt ab.