Nebenkostenabrechnung

Richtig rechnen bei den Kosten für das Wohnen

Jeder Mieter kennt sie: die Nebenkostenabrechnung. Sie liegt einmal im Jahr im Briefkasten und hält für manche Mieter unangenehme Überraschungen bereit. Die zusätzlichen Aufwendungen zur Kaltmiete sind oft höher als gedacht und in vielen Fällen auch fehlerhaft. Hier finden Sie einen Überblick über die häufigsten Fallstricke bei der Nebenkostenabrechnung.

Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung im Blick halten

Bei der Miete für die Wohnung kommen neben der Kaltmiete weitere Kosten auf Mieter zu, die später bei der Nebenkostenabrechnung einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen können. Es lohnt sich daher, diesen Kosten ein besonderes Augenmerk zu widmen. Die so genannten Betriebskosten setzen sich aus verschiedenen Posten wie Warmwasser, Heizung und Strom zusammen. Hinzu kommen Kosten für die Müllentsorgung, den Hausmeister, Gebäudeversicherungen, Fernsehanschlüsse und unter Umständen weitere Umlagen für Dienstleistungen wie Gebäudereinigung und Gartenpflege.

Prüfen und vergleichen

Sobald die Nebenkostenabrechnung eingegangen ist, sollte sie einen prüfenden Blick wert sein. Häufig verstecken sich Fehler in einzelnen Positionen oder es sind Kosten enthalten, die der Mieter überhaupt nicht tragen muss. Wer einen zu hohen Betrag auf der Nebenkostenabrechnung feststellt, sollte im ersten Schritt die Vorjahresrechnung zum Vergleich heranziehen. Gibt es dann einzelne unklare Erhöhungen oder sogar neue Posten, die vorher nicht in der Abrechnung waren, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Vermieter.

Was nicht in die Nebenkostenabrechnung gehört

In der Regel bestimmt der Mietvertrag, welche Kosten vom Mieter zu tragen sind. Es gibt allerdings Posten, die nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören. Ein paar häufig vorkommende Beispiele:

Heizkosten: Gemäß der Heizkostenverordnung dürfen maximal 70 Prozent des erfassten Wärmeverbrauchs auf die Nutzer verteilt werden. Ein Fehler kann daher vorliegen, wenn dieser Wert überschritten wird und nicht mindestens 30 Prozent nach Fläche berechnet werden.

Verwaltungskosten: Rechnet der Vermieter Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten über die Nebenkostenabrechnung ab, sollten Sie stutzig werden. Diese zählen nämlich nicht zu den Betriebskosten.

Leere Wohnungen: Steht eine Wohnung leer, müssen das nicht die Mieter tragen. Die Betriebskosten werden auf alle Parteien umgelegt und im Falle eines Leerstandes ist dieser Anteil Sache des Vermieters.

Versicherungskosten: Soweit die Versicherungen auf das Wohnhaus bezogen sind, handelt es sich um Betriebskosten. Nicht in die Nebenkostenabrechnung einzubeziehen sind aber beispielsweise Hausrat- oder Mietverlustversicherungen des Vermieters.

Zuletzt aktualisiert am 30. März 2016