Viele Studenten verbinden einen BAföG-Antrag mit viel Papierkram, bei dem am Ende wenig oder gar kein Geld für sie rauskommt. Zudem wirkt der Gedanke abschreckend, die berufliche Zukunft mit einem Darlehen zu starten. Wir schaffen Klarheit und erklären, wie Sie den BAföG-Antrag stressfrei stellen. Denn während des Studiums zählt jeder Euro.
Tipps zum BAföG
Chancen und Vorteile von BAföG clever nutzen
BAföG-Anspruch: Kriterien und Grenzen
Förderungsbeträge von 10 bis 735 Euro pro Monat
Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 735 Euro pro Monat, der Mindestsatz bei 10 Euro. In welcher Höhe BAföG bewilligt wird, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern und dem eigenen Einkommen ab. Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden nicht nur Studenten an Hochschulen, sondern auch Auszubildende und Schüler finanziell unterstützt.
Vereinfachte BAföG-Beispielrechnung | |
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Student (22 Jahre) an einer Fachhochschule: Er wohnt nicht mehr bei den Eltern. In seinem Studentenjob verdient er unter 450 Euro pro Monat. Er ist bei seinen Eltern beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Mit seinem Ersparten und dem Zeitwert seines Autos kommt er nicht über die Vermögensgrenze von 7.500 Euro. Seine Schwester geht zur Schule. Die Eltern sind geschieden. Der Vater verdient knapp 30.000 Euro brutto im Jahr, die Mutter etwas über 20.000 Euro. |
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Grundbedarf Student* | 399 EUR |
Wohnpauschale (auswärts wohnend)* | 250 EUR |
Förderungsbedarf | 649 EUR |
Minus anzurechnendes Elterneinkommen | zirka - 95 EUR |
BAföG-Förderungsbetrag | zirka 554 EUR |
*Quelle: Bundesministerium für Forschung und Bildung |
Kriterien und Ausnahmen
Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind und Ihr Studium als Erstausbildung zählt, sollten Sie in jedem Fall einen BAföG-Antrag stellen. Sollten Sie diese Kriterien nicht erfüllen, lohnt es sich beim BAföG-Amt persönlich nachzufragen. Denn es gibt Ausnahmeregelungen, die unter die Formulierung "unter bestimmten Voraussetzungen" fallen. Dazu zählt zum Beispiel auch das elternunabhängige BAföG. In seltenen Fällen bleibt bei der Berechnung Ihres BAföG-Anspruchs das Einkommen der Eltern aus dem Spiel.
BAföG zurückzahlen
Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Studenten erhalten 50 Prozent ihres BAföGs als Zuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das meist ab einer Frist von fünf Jahren nach Ende der Regelstudienzeit in kleinen Raten zurückgezahlt werden muss. Sollten Sie noch nicht den erhofften Job haben, können Sie die Rückzahlung stunden lassen. Zahlen Sie Ihr Darlehen auf einen Schlag zurück, gewährt der Staat noch einmal einen Nachlass.
Formalitäten einhalten
Abgabefristen immer im Auge behalten
BAföG gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Startet Ihr Universitätsstudium am 1. Oktober, sollten Sie Ihren BAföG-Antrag möglichst bis zum 31. Oktober einreichen, sonst gibt es für den Oktober kein BAföG mehr. Im Sommersemester, das im Regelfall am 1. April beginnt, gilt als Frist der 30. April. Es zählt der Tag, an dem der Antrag dem Amt vorliegt. Mit jedem Monat, den Sie Ihren BAföG-Antrag zu spät abgeben, verlieren Sie bares Geld. BAföG-Bezieher müssen jedes Jahr einen Folgeantrag stellen. Deshalb bleiben die Abgabefristen für die gesamte Förderungsdauer wichtig.
Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag möglichst früh ein: etwa drei Monate früher. Dann ist der Andrang im BAföG-Amt geringer und Sie bekommen pünktlich Ihr Geld.
Auswahl wichtiger Unterlagen für den Erstantrag
- Mietvertrag, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen
- Nachweise über Kontostände und eigenes Vermögen (auch Kfz oder Motorrad)
- Bescheinigung der Krankenkasse
- Einkommensteuerbescheide der Eltern
- Schul- oder Studienbescheinigung von Geschwistern
- Immatrikulations-/Schulbescheinigung
So wird der Berg an Formularen kleiner
Die Antragsformulare erhalten Sie entweder direkt von Ihrem zuständigen BAföG-Amt oder beim Studentenwerk. Die Dokumente finden Sie auch als Download im Internet unter bafög.de. Die PDF-Formulare füllen Sie einfach am Rechner aus. Ihren BAföG-Antrag können Sie in Papierform per Post oder elektronisch über das Internet mittels der eID-Funktion Ihres Personalausweises oder eines De-Mail-Kontos abschicken.
Tipp: Damit Sie sich nicht zu viel Arbeit machen, wählen Sie mithilfe des Antragsassistenten auf bafög.de nur die Formulare aus, die für Sie persönlich relevant sind.
Tipps und Tricks zu BAföG oder Finanzierung
Antrag auf Fristverlängerung
Wer seine BAföG-Anträge vollständig, korrekt und fristgerecht einreicht, erhöht seine Chance auf Zahlungen zum Semesterbeginn. Gelingt es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht, Ihre Unterlagen vor Fristende einzureichen, bitten Sie Ihr BAföG-Amt schriftlich um eine Fristverlängerung. Nachrücker sollten einen BAföG-Antrag im Monat des Studienbeginns stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen und Informationen vorliegen. Die fehlenden Angaben müssen nachgereicht werden, sobald sie vorliegen.
Wichtig: Unterschrift unter allen Formularen nicht vergessen!
Wenn Sie mehr vom BAföG erwartet haben
Ihr Förderbetrag erscheint Ihnen zu niedrig oder Ihr BAföG-Antrag wurde unerwartet abgelehnt. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. Begründen Sie ganz konkret, warum Sie Widerspruch einlegen, und bitten Sie um eine erneute Prüfung.
Alternativen zum BAföG
- KfW-Studienkredit – unabhängig von Noten und Einkommen
- Stipendium – suchen, finden und Versuch starten
- Bildungskredit – in späteren Semestern
- Wohngeld – nach BAföG-Ablehnung und in seltenen Fällen
Zuletzt aktualisiert am 22. August 2018.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch das zuständige BAföG-Amt oder/und das jeweilige Referat der Studierendenvertretung nicht ersetzen.