Mietwohnung nicht auskühlen lassen

Ausreichend heizen

Wer längere Zeit in den Urlaub fährt, darf seine Mietwohnung nicht komplett auskühlen lassen. 

Auch im Urlaub auf Temperaturen achten

Mieter sollten ihre Wohnung immer so temperieren, dass keine Schäden auftreten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Das gilt auch dann, wenn der Mieter während eines Urlaubs länger abwesend ist.

Mietwohnung nicht auskühlen lassen
Foto: Sven Hoppe

Schäden bei Kälte

Sollte eine Wohnung im Winter ungeheizt komplett auskühlen, können Wasserleitungen einfrieren. Das kann zu einem Rohrbruch führen. Es besteht auch die Gefahr, dass sich Feuchtigkeit an den abgekühlten Wänden niederschlägt und sich dort gesundheitsschädigender Schimmel ausbreitet. Wenn das auf eine unzureichende Beheizung durch den Mieter zurückzuführen ist, muss er für die entstandenen Schäden aufkommen.

Nachbarn oder Freunde einbinden

Der Vermieter kann allerdings nicht verlangen, dass die Wohnung während der kompletten Abwesenheit vollständig beheizt wird. Der Mieter darf auch auf andere Art gewährleisten, dass die Wohnung nicht durch Auskühlung Schäden nimmt. Bei extremer Kälte können auch Nachbarn oder Freunde während der Abwesenheit gelegentlich für eine kurzfristige Beheizung der Wohnung sorgen.

Quelle: dpa/tmn

Zuletzt aktualisiert am 10.03.2014