Viele Hausbesitzer werden vom Staat gezwungen, Teile ihres Gebäudes nachzurüsten. Sie sollen weniger Energie verbrauchen. Am 1. Mai ist die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten.
Neue Energie-Einsparverordnung kommt
Regeln für Bauherren
Energetische Standards
Mit der neuen Energie-Einsparverordnung (EnEV 2014) gelten für Hausbesitzer und Bauherren einige Neuregelungen. Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht. Diese können jetzt schon umgesetzt werden. Aber auch Besitzer älterer Immobilien müssen bald aktiv werden.

Mehr Klarheit über Energieverbrauch
Grundsätzlich soll die neue Verordnung für Verbraucher, Mieter und Käufer mehr Klarheit über ihren Energieverbrauch bringen. Die erste Veränderung betrifft den Energieausweis. "Dieses Instrument wird gestärkt", sagt Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Energie-Effizienzklassen zwischen A+ und H
Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder -verbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte in Energie-Effizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt. Das kennt man von Haushaltsgeräten. Diese Klassen werden seit Mai in alle Ausweise eingetragen. Und Immobilienanzeigen müssen dann Angaben zur Energie-Effizienz enthalten. "Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Wohnungen leichter", erklärt Fischer.
Bewusstsein für den Verbrauch
Durch die Einteilung in Effizienzklassen werden die Energieausweise für Mieter und Käufer etwas genauer, findet Ulrich Löhlein vom Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin. "Aber insgesamt sind Energieausweise auch dann noch weit davon entfernt, wirklich aussagekräftig zu sein." Denn 40 Prozent des Energieverbrauchs hänge vom Nutzungsverhalten der Bewohner ab - und das sei ja bei jedem anders. Der Experte findet trotzdem, dass die Effizienzklassen das Bewusstsein für den Verbrauch auf lange Sicht schärfen werden. "Noch steht die Energie-Effizienz nicht wirklich im Vordergrund bei der Auswahl einer Wohnung, aber das wird sich entwickeln", so Löhlein
Mit Sanierungen rechnen
Andere Neuregelungen gelten erst ab dem nächsten oder übernächsten Jahr. Trotzdem sollten Hausbesitzer sie schon jetzt im Auge haben und mit Sanierungen rechnen. So wird ab 2015 der Austausch aller Konstanttemperaturheizkessel Pflicht, die älter als 30 Jahre sind.
Richtlinie wählen
Wer einen Neubau in Angriff nimmt, muss sich entscheiden, ob er schon die neuen Standards der EnEV 2014 zugrunde legt oder noch etwas preiswerter nach den alten Richtlinien baut. Denn die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärfen sich erst ab dem 1. Januar 2016. Der bislang zulässige Primärenergiebedarf pro Jahr muss dann durchschnittlich 25 Prozent niedriger und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um im Durchschnitt 20 Prozent besser sein.
"Wir raten Bauherren, unbedingt jetzt schon nach den neuen Standards zu bauen", sagt Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund (BSB). Das sei nur unwesentlich teurer, aber eine Investition in die Zukunft. Es steigere auch den Wert der Immobilie. Daher findet Jürgen Friedrichs: "Wer heute noch nach der alten Energie-Einsparverordnung baut, errichtet einen energetischen Altbau."
Neuer Standard sinnvoll
Für die Sanierung von Altbauten sieht die EnEV keine verschärften Anforderungen vor. «Die bisherigen Vorgaben sind bereits anspruchsvoll», sagt Fischer. Trotzdem besteht für viele Hausbesitzer Handlungsbedarf. Denn es wurde präzisiert, wie die obersten Geschossdecken zu dämmen sind. Die Pflicht dazu besteht schon seit 2011. "Aber da gab es bisher eine große Verunsicherung, welche Decken betroffen sind", erläutert der Experte. Jetzt gilt: Alle Decken, die nicht den mit DIN-Norm festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen, müssen bis Ende 2015 extra gedämmt werden.
Quelle: dpa
Zuletzt aktualisiert am 04.06.2014