- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
- Schutz bei Erkrankungen und Unfall
- 24-Stunden-Notrufservice
Auslandsreise-Krankenversicherung
Weltweit sicher unterwegs – mit der Auslandsreise-Krankenversicherung
Mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V sind Sie weltweit gut versichert. Diese springen ein, wenn Sie bei Ihrer Auslandsreise medizinische Hilfe brauchen.
Verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)
Leistungen im Überblick
Die Leistungen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt.
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
- Bestattung oder Überführung
Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
Die R+V bietet verschiedene Auslandsreise-Krankenversicherungen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Vertragslaufzeiten:
- Die Kalenderjahrespolicen gelten weltweit jeweils für ein Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch über den Jahreswechsel verreisen, ist der Vertrag auch für die Dauer dieser Reise im Folgejahr noch gültig.
- Für unkomplizierten, andauernden Versicherungsschutz stehen Ihnen die Tarife FernWeh und FernWeh Familie zur Verfügung. Diese verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.
Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.
Der FernWeh-Tarif
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende
Bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen richtet sich der Beitrag nach dem Alter der zu versichernden Person. Familien können sich zu einem günstigen Beitrag versichern. Reisen über 45 Tage hinaus können gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Unkompliziert - die Tarife FernWeh und FernWeh Familie verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.
Beiträge für Reisen bis 45 Tage
Personengruppe | Tarife FernWeh und FernWeh Familie3 Beitrag pro Jahr |
---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 10,80 EUR |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 46,80 EUR |
Familie | 22,80 EUR3 |
Wer kann sich versichern?
Versicherte Personen | FernWeh-Tarif |
---|---|
Einzelpersonen bis einschließlich 64 Jahren | Für 10,80 Euro pro Jahr |
Einzelpersonen ab 65 Jahren | Für 46,80 Euro pro Jahr |
Familien (Partner bis 64 Jahren, sowie bis zu acht Kinder bis zu einem Alter von 24 Jahren) | Für 22,80 Euro pro Jahr |
Personengruppe | Verlängerungsbeitrag ab dem 46. Reisetag | Tarife FernWeh und FernWeh Familie3 Beitrag aufgeschlüsselt |
---|---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 2,75 EUR pro Tag | 10,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 6,50 EUR pro Tag | 46,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 6,50 EUR für jeden weiteren Reisetag |
Familie | Kein Familienbeitrag. Beitrag pro Person und Tag 2,75 EUR |
22,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag pro Person |
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
- Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose (Krankheitsbezeichnung)
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):
- Beschreibung der ärztlichen Leistungen
- Kosten der ärztlichen Leistungen
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produkts
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung (Zahlungsbeleg)
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Beschreibung der Leistungen
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:
R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.
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Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.