Bekanntmachung nach § 1 Absatz 1 Nr. 5 DrittelbG i.V. m. § 97 Abs. 1 AktG der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG

Bekanntmachung über die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrates

Nach § 36 Abs.1 GenG und 24 Abs.1 unserer Satzung setzte sich der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bislang aus 12 von der Vertreterversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Aufgrund der Übernahme des Geschäftsbetriebes der Augusta-Bank eG Raiffeisen-Volksbank beschäftigt unsere Gesellschaft seit dem 07.10.2019 mehr als 500 Arbeitnehmer. Nach Auffassung des Vorstands ist der Aufsichtsrat deshalb nicht mehr nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt. Einschlägig sind nunmehr §§ 36 Abs.1 GenG i. V. m. §§ 1 Abs.1 Nr.5 S.1 DrittelbG, wonach der Aufsichtsrat zu einem nach § 24 Abs. 1 unserer Satzung zukünftig aus 20 von der Vertreterversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern und 10 Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt sein wird, wenn nicht Anspruchsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe im elektronischen Bundesanzeiger das Landgericht Augsburg als nach § 98 Abs.1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Augsburg, den 05.11.2019

Vorstand
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG