Quelle:Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Meldungen; Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen 14.05.2020

Notwendige gesetzliche Anpassungen am 14. Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet

Das regelt der Gesetzentwurf im Einzelnen:

 

  • Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation
    • Pflegeunterstützungsgeld
    • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  • Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit
  • Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen

 

Zur Veröffentlichung:

Lesen Sie welche genauen Maßnahmen die Aktuhilfe beinhaltet. Durch Klicken des Links gelangen Sie zur ausführlichen Veröffentlichung auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.