Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigte und beträgt:
- bis zu 5 Beschäftigte max. 9.000 Euro,
- bis zu 10 Beschäftigte max. 15.000 Euro,
- bis zu 50 Beschäftigte max. 30.000 Euro,
- bis zu 250 Beschäftigte max. 50.000 Euro.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigte und beträgt:
Zur Veröffentlichung:
Lesen Sie welche genauen Maßnahmen die Soforthilfe beinhaltet. Durch Klicken des Links gelangen Sie zur ausführlichen Veröffentlichung auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.